Am 24. Juni hat das BAKOM Ergebnisse einer Programmanalyse veröffentlicht, welche zeigen soll, ob die konzessionierten Regionalfernsehen und -radios die in ihren Konzessionen festgehaltene Pflicht zur Verbreitung von Regionalinformation erfüllen. Gleichzeitig hat das BAKOM gegen zwei Regionalfernsehen Aufsichtsverfahren eröffnet, weil sie angeblich zu wenig regionale Informationen verbreiten. Bei Wiederholung droht diesen Sendern im schlimmsten Fall der Entzug ihrer Konzession.
Untaugliche Messvorgaben
Die Vorgaben, unter denen die publizistische Leistung der Regionalsender gemessen werden, sind aus Sicht von TELESUISSE untauglich: An wenigen zufällig ausgewählten Tagen werden die als regional eingestuften Beiträge sekundengenau zusammengezählt, was dann einen Minimalwert von 150 Minuten pro Woche ergeben muss. Die Länge von Beiträgen wird so faktisch zum Qualitätsmerkmal. Gleichzeitig nimmt die Einstufung, was als regional gilt, geradezu absurde Züge an: So wird beispielsweise ein Heimspiel der lokalen Fussballmannschaft als vollwertige Regionalinformation gewertet, der Auswärtsmatch hingegen nicht. Hat das BAKOM also zufällig den Auswärtstag gewählt, kommt der Sender nicht auf die geforderten Sekunden, es sei denn, er verzichtet auf die Fussball-Berichterstattung. Fragwürdig ist auch die Unterscheidung in «relevante» und «nicht relevante» Beiträge, welche das Amt vornimmt. So gelten etwa Berichte über Unglücke und Verbrechen nur in Ausnahmefällen als relevant – eine Sicht, die gerade im regional-lokalen Bereich schlicht als weltfremd bezeichnet werden muss.
Brisantes Rechtsgutachten
Auch juristisch ist das Vorgehen des BAKOM hoch umstritten: Ein Gutachten des Medienjuristen Professor Urs Saxer kommt zum Schluss, dass die neuen Vorschriften des BAKOM nicht verhältnismässig sind und die Programmautonomie der Regionalsender verletzen. Das BAKOM überschreite damit seine Kompetenzen, heisst es weiter im Gutachten. Dies ist besonders heikel in einer Zeit, in der rund um das Medienpaket darüber diskutiert wird, ob staatliche Medienförderung nicht dazu führt, dass die Behörden direkt Einfluss auf die Berichterstattung der Medien nehmen.
TELESUISSE legt Wert auf die Feststellung, dass die Regionalfernsehen zu 100% hinter ihrem Konzessionsauftrag stehen: die Verbreitung eines tagesaktuellen regionalen Fernsehprogramms, das «vorwiegend über die relevanten regionalen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge informiert». Die Regionalfernsehen erfüllen diesen Auftrag - gerade in den vergangenen Monaten der Corona-Pandemie haben sie dies eindrücklich bewiesen. Das belegen auch die Zuschauerzahlen, welche bei allen Sendern neue Höchstwerte erreicht haben.
TELESUISSE wehrt sich dagegen, dass seine Mitglieder vom BAKOM mit untauglichen Messmethoden bewertet werden, welche die Sender zu Programmanpassungen zwingen, die publizistisch weder zulässig noch begründbar sind. TELESUISSE wird deshalb Regionalfernsehen unterstützen, welche sich juristisch gegen das Vorgehen des BAKOM zur Wehr setzen.