Gefährdung statt Förderung des Service Public
Bei einer Ablehnung des Medienpakets durch das Stimmvolk würden die vorliegenden Pläne des UVEK zu einer nachhaltigen Schädigung der gewachsenen Strukturen im Bereich der lokal/regionalen Versorgung mit Radio- und Fernsehangeboten führen.
Um die vorgeschlagenen acht zusätzlichen Radiokonzessionen mit Gebührenanteil finanzieren zu können, plant das BAKOM eine Umverteilung der Gebühren zwischen den Radios und den Regionalfernsehen. Bislang erhalten die Regionalfernsehen rund 62% der für die privaten Anbieter zur Verfügung stehenden Gebührengelder. Zukünftig sollen es nach Auskunft des BAKOM nur noch rund 50% sein. Bei unverändertem «Gebührentopf» bedeutet dies eine Reduktion der Gebührenanteile der einzelnen Regionalfernsehsender um bis zu 20%. Eine derartige Kürzung wäre ohne deutliche Einbussen beim Service Public nicht zu verkraften. Selbstredend lässt sich dies in keiner Weise mit den Zielen eines gestärkten Service Public vereinbaren und ist in aller Deutlichkeit abzulehnen.
Ein solches Worst-Case-Szenario kann lediglich dann verhindert werden, wenn der Gesamtanteil der für private Radios und Fernsehen vorgesehenen Gebühren steigt. Dies wäre indes nur dann der Fall, wenn das Stimmvolk im Frühjahr 2022 das Medienpaket annimmt und der Bundesrat anschliessend den im Medienpaket vorgesehenen Spielraum für eine Erhöhung der Gebührenanteile voll ausschöpft. Beides ist derzeit ungewiss.
Dass das UVEK dennoch seine gesamte Planung für die zukünftige private Radio- und Fernsehlandschaft darauf abstellt, ist hoch riskant. Das Departement verkauft hier buchstäblich das Fell des Bären, bevor es ihn erlegt hat.
Gebietsplanung fern der Lebenswirklichkeiten
Ein zentraler Aspekt der Teilrevision ist die geografische Festlegung der künftigen Konzessions-gebiete. Das BAKOM schlägt hier vor, neu auf Überlappungen der Konzessionsgebiete zu verzichten und sich praktisch nur noch an den Kantonsgrenzen zu orientieren. Dieser Grundsatz ist theoretisch und entspricht nicht der Lebenswirklichkeit der betroffenen Bevölkerung. Gerade in den Randregionen der Kantone interessieren sich die Menschen immer auch für das Geschehen im Nachbarkanton, oftmals führen die Pendlerströme dort aus dem Kanton hinaus etc. Es macht deshalb durchaus Sinn, dass über diese Regionen zwei Regionalfernsehen – aus jeweils unterschiedlichem Blickwinkel – berichten.
Dort wo es die natürlich gewachsenen Kommunikationsräume erfordern, sollen auch zukünftig Überlappungen bei den Konzessionsgebieten möglich sein. Nur so kann das Informationsbedürfnis der Bevölkerung in den kantonalen Randgebieten adäquat befriedigt werden.
Keine Gebührensenkung bei Regional-TV. Partizipation an allfälligen Gebührenerhöhungen
Im Rahmen der Debatte über das Medienpaket, war es der ausdrückliche Wille des Parlaments, die regionalen Radio- und Fernsehsender zu stärken. TELESUISSE erwartet vom UVEK, dass dieser politische Wille respektiert und umgesetzt wird. Keinesfalls dürfen die geplanten Anpassungen im Radiobereich dazu dürfen, dass bei den Regionalfernsehen die Gebührenanteile reduziert werden.
Sollte das Medienpaket vom Volk angenommen werden und erhöht der Bundesrat den Gebührenanteil der privaten Radio- und Fernsehstationen, so müssen die Regionalfernsehen im selben Mass bei der Erhöhung berücksichtigt werden, wie die Radios.
Die vollständige Vernehmlassungsantwort von TELESUISSE zur geplanten Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung ist zu gegebener Zeit in der entsprechenden Rubrik zu finden.