Der Verband der Schweizer Regionalfernsehen TELESUISSE begrüsst die vorgesehene Revision des Radio- und Fernsehgesetzes, zu der momentan eine Vernehmlassung läuft. Die Revision greift Verbesserungen auf, welche bei der Abstimmung über das Medienpaket 2022 unbestritten waren und für die Radios und Fernsehen in den Regionen von existenzieller Bedeutung sind.
Angestossen hat die Revision die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) aufgrund von Vorstössen der Ständeräte Isabelle Chassot (EVP) und Philippe Bauer (FDP). Sie wollen sicherstellen, dass die regionalen Radios und Fernsehen ihre publizistische Aufgabe auch in Zukunft in hoher Qualität erbringen können.
Wichtigster Punkt ist die Erhöhung des Anteils der regionalen Radios und Fernsehen an der Radio- und Fernsehabgabe. Der Anteil soll von bisher 4-6% auf neu 6-8% angehoben werden. Diese Erhöhung stellt sicher, dass die regionalen Radios und Fernsehen ihren Service-Public-Auftrag auch in Zukunft erbringen können, also auch dann, wenn die Einnahmen aus der Abgabe insgesamt sinken und die Werbeerträge weiter zurückgehen.
Sinnvoll sind auch die vorgesehenen indirekten Fördermassnahmen: Unterstützt werden sollen Institutionen der journalistischen Aus- und Weiterbildung, Nachrichtenagenturen sowie Organisationen im Bereich der Selbstregulierung der Branche. All diese Fördermassnahmen helfen, die regionalen Radio- und Fernsehveranstalter finanziell zu entlasten sowie die Qualität ihrer Angebote zu steigern.
Als nicht sinnvoll sieht TELESUISSE hingegen die vorgeschlagene Erweiterung des Geltungsbereichs des Radio- und Fernsehgesetzes auf «elektronische Medien», also im weitesten Sinn auf Onlinemedien. Die Diskussion darüber, ob und in welchem Umfang in einer zukünftigen Medienförderung Onlinemedien berücksichtigt werden sollen, ist zwar unbestritten wichtig, doch sie sollte nicht an dieser Stelle geführt werden.